Filmwiedergabe in der Schule / Medienrecht

Nützliche Informationen zu den Themenbereichen Datenschutz und Urheberrecht sowohl in der Schule, im Internet und bei der Medienarbeit.

Eine Filmwiedergabe in der Schule ist für hessische LehrerInnen einfach und kostenfrei:

  • Position des Kultusministeriums: „Nach Abstimmung mit dem Rechtsreferat teile ich Ihnen mit, dass kein Anlass besteht, von der Position abzurücken, dass Unterricht im Regelfall – das heißt, wenn eine geschlossene Lerngruppe (Klasse, Kurs usw.) ohne Anwesenheit Dritter unterrichtet wird – nicht öffentlich stattfindet, weil die Personen, denen das Werk wahrnehmbar gemacht wird, untereinander durch persönliche Beziehungen verbunden sind. Das ist Regelungsinhalt von § 15 Abs. 3 UrhG, der durch das UrhWissG weder geändert wurde noch im Lichte des neuen systematischen Zusammenhangs mit §§ 60a ff. UrhG seine Bedeutung verändert hat.“ Somit ist nach Auffassung des Kultusministeriums und des Hessischen Landkreistags eine Aufführung von Filmen im Klassenverband mit einem handelsüblichen Medium erlaubt. Er empfiehlt obwohl ein privates Medium legitim ist, das Medium durch z.B. die Schule zu erwerben damit sich eine Lehrkraft weniger angreifbar macht.
  • Außerhalb des nicht öffentlichen Raums gilt die Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Das betrifft beispielsweise die klassen- oder kursübergreifende Vorführung und digitale Bereitstellung. Hier gilt die Bildungs- und Urheberrechtsschranke: Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden (§ 60a Abs. 1 UrhG) Bei speziell für Schulen hergestelltes Unterrichtsmaterial und Schulbüchern ist
  • Alle Medien im hessen.edupool.de/ und im Verleih der Medienzentren sind für Lehrer in Schulen des jeweiligen Landkreises kostenfrei lizenziert und ohne rechtliche Schwierigkeiten wiedergebbar. Auch Schülerinnen und Schüler haben Zugriff auf die vorhandenen Online-Angebote und dürfen diese Lehrfilme Zuhause ansehen.
  • Das Land Hessen verhandelt darüber, dass alle Zeitungsartikel im Unterricht genutzt werden dürfen. Bis zum Ende der Verhandlung ist dies zugelassen.
  • Darüberhinaus dürfen Filme mit entsprechender Genehmigung des Rechteinhabers (z.B. Produzenten), Kauf einer Lizenz oder unter bestimmten Bedingungen auch Filmausschnitte gezeigt werden.
  • Weitere Informationen unter
  • Datenschutz auf der Schulhomepage

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